Der Energieausweis soll es einem Käufer oder einem Mieter erleichtern, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu erkennen. Das ist ähnlich wie die
Energieeffizienzklassen (von A bis D oder von grün bis rot) bei Kühlschränken, die die Elektroindustrie eingeführt hat. Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von
Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf, objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.
Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Damit für Ihr Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden kann, muss zuvor eine energetische Analyse Ihres Gebäudes durchgeführt werden. Der Ausweis gibt dann detailliert Auskunft über
Energieverbrauch, Wärmeverluste, Sanierungsmöglichkeiten und Einsparpotenziale.
Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Für Neubauten ist der
Energiebedarfsausweis nach EnEV (Energie Einsparverordnung) schon seit 2002 verpflichtend. Seit dem 01. Juli 2009 müssen für alle Wohn- und Nicht-Wohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall
Energieausweise ausgestellt werden. In öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr sind Energieausweise gut sichtbar auszuhängen.
Ab/seit Mai 2014 wird diese Regelung nun weiter vertschärft. Immobilien, die zu verkaufen oder zu vermieten sind, dürfen nun nur noch mit Angaben zum Energieverbrauch und, falls vorhanden,
Energieeffizienzklasse (beides geht aus dem Energieausweis hervor), beworben werden. Darüber hinaus muss dem Interessenten bereits bei der ersten Beischtigung ein gültiger Ausweis vorgelegt werden.
Diese Regelung macht ab 2014 einen Energieausweis beim Immobilienverkauf unumgänglich und zur Pflicht. Zudem wird ein neues Kontrollsystem fÃŒr Energieausweise eingeführt, das sowohl
Stichprobenkontrollen als auch Vor-Ort-Kontrollen enthalten soll.
Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt
werden.
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen. Der
Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung, lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten. Der einzelne Aussteller eines
Energieausweises haftet für die Angaben, die in diesem Dokument gemacht werden. Wie bei einem anderen Werkvertrag auch, hat der Auftraggeber bei vorliegenden Mängeln einen Anspruch auf Nachbesserung
seitens des Ausstellers.
Grundsätzlich werden zwei Typen von Energieausweisen unterschieden: Ausweise über den theoretischen Energiebedarf (Bedarfsausweis, §18 EnEV) und Ausweise über den Verbrauch (Verbrauchsausweis, §19
EnEV). Beide Typen sind mit den EU-Gebäuderichtlinie vereinbar und dürfen daher sowohl für Wohn- als auch für Nicht-Wohngebäude erstellt werden.
Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Hier sind nur Bedarfsausweise zulässig, es sei denn, beim Bau selbst
oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutz-Verordnung von 1977 erreicht.
Die Angaben im Bedarfsausweis besagen: „Wenn Sie sich durchschnittlich verhalten und Ihr Haus an einem durchschnittlichen Standort steht, ist der ausgewiesene Energiebedarf zu erwarten”. Dies ist in der Realität zwar nur angenähert der Fall, es können aber verschiedene Häuser hinsichtlich ihrer technischen Qualität miteinander verglichen werden. Hierdurch entsteht eine Markttransparenz für Gebäude.
Die Angaben im Verbrauchsausweis besagen: „Wenn Sie sich so verhalten wie die bisherigen Bewohner und Ihr Haus an einem durchschnittlichen Standort steht, ist der im Ausweis ausgewiesene Energieverbrauch zu erwarten”. Unter diesen Rahmenbedingungen könnte ein zukünftiger Energieverbrauch abgeschätzt werden. Unterschiedliche Gebäude können aber nicht verglichen werden.
Bei einem Verbrauchsausweis besteht das Problem, dass das Nutzerverhalten von Immobilien bei verschiedenen Menschen sehr unterschiedlich ist und damit die Energieverbräuche selbst bei identischen
Gebäuden stark voneinander abweichen können. Damit ist die Aussagekraft von Energieausweisen auf Verbrauchsbasis begrenzt. Nachteilig für Verbrauchsausweise ist zudem, dass keine konkreten
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz gegeben werden können, da keine Datenaufnahme des Gebäudes erfolgt.
Der einzige Vorteil des Verbrauchsausweises liegt im Preis. Das Aufwändigste bei der Erstellung eines Bedarfsausweises ist die Datenaufnahme vor Ort. Diese entfällt bei der Erstellung eines
Verbrauchsausweises, da die einzigen erforderlichen Daten die Angaben über den Energieverbrauch, die Wohnfläche, das Heizsystem sowie über Leerstände sind.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Die Gültigkeit eines Ausweises erlischt in dem Fall, wenn aufgrund von Um- oder Anbauten ein neuer Energieausweis im Rahmen der baurechtlichen Verfahren erstellt werden muss.
Um zu einem Energieausweis zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz einfach. Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energieausweis-Aussteller. Dieser nimmt die Gebäudedaten vor Ort auf und erstellt einen Energieausweis. Dieser wird dem Eigentümer übergeben oder zugeschickt.
So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand - allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis.
Wer bei der Erstellung des Energieausweises für Gebäude spart, kann böse Überraschungen erleben. Die „dena” empfiehlt, sich Angebote zur Erstellung des Energieausweises genau anzusehen.
Denn der Energieausweis zum kleinen Preis erweist sich oft als Mogelpackung. Das Ausfüllen eines Internet-Fragebogens ohne Vor-Ort-Termin und fachgerechte Datenerhebung lässt oftmals einen ungültigen
Energieausweis im Briefkasten landen. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
"Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die
Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen.
Energieausweise sind bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden bzw. Wohnungen Pflicht und gleichzeitig ein Marketinginstrument. Es sollte daher im Interesse eines jeden Eigentümers liegen, schon
jetzt einen Bedarfsausweis vorlegen zu können, um damit die energetische Qualität des Gebäudes belegen zu können.
Sollten Sie sich zusätzlich zu einer Sanierung Ihres Gebäudes entschließen, sollten Sie die so genannte „Vor-Ort-Beratung” beauftragen. Allein der unmittelbare Mehrnutzen durch Übergabe einer
zusätzlich umfassenden Dokumentation rentiert sich. Qualitätssicherung ist das weitere wichtige Argument. Jeder Eigentümer mit Verkaufsabsichten und jeder Vermieter muss wirtschaftlich denken und
darf erwarten, dass wir sein Eigentum mit der nötigen Sensibilität behandeln. Es geht schließlich um sein investiertes Kapital.
Im Zuge einer Vor-Ort-Beratung, nehmen wir den Bestand Ihres Gebäudes vom Keller bis zum Dach auf und erstellen ein Gutachten. Darauf aufbauend bekommen Sie fachgerechte, auf Ihre Vorstellungen und
Möglichkeiten maßgeschneiderte Vorschläge für eine Sanierung. Natürlich unabhängig wie für Freiberufler üblich.
D.I.R.K. Immobilien arbeitet auch in Sachen Energieausweis nur mit zuverlässigen Profis zusammen. Gern berät und vermittelt auch D.I.R.K. Immobilien ganz unverbindlich und stellt den
Kontakt zum Energieberater Ihres Vertrauens her, denn wir möchten Sie persönlich gut beraten.